Haushaltsversicherung
Für die meisten Haushalte in Österreich ist der Schutz des Wohnungsinventars durch eine Haushaltsversicherung bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sie versichert den gesamten Wohnungsinhalt gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und austretendes Leitungswasser sowie gegen Sachschäden oder das Abhandenkommen von Sachen durch strafrechtlich relevante Delikte wie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Grundsätzlich zählen zum Wohnungsinhalt alle Einrichtungsgegenstände und sämtliche anderen Gegenstände, die für den privaten Gebrauch oder Verbrauch in der Wohnung bestimmt sind. Darüber hinaus sind in einer Haushaltsversicherung üblicherweise auch eine Glasbruchversicherung und eine private Haftpflichtversicherung enthalten. Die Privathaftpflichtversicherung leistet Schutz in Fällen von Schadenersatzforderungen privatrechtlicher Natur gegenüber dem versicherten Personenkreis und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Eine realistische und ausreichende Versicherungssumme ist im Rahmen der Haushaltsversicherung besonders wichtig, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Denn die Haushaltsversicherung ersetzt einen entstandenen Schaden immer nur in jenem Verhältnis, das dem Verhältnis zwischen tatsächlichem Versicherungswert und festgesetzter Versicherungssumme entspricht. Anhand des folgenden Beispiels sollen die nachteiligen Folgen einer Unterversicherung verdeutlicht werden: Durch einen Zimmerbrand entsteht an Wohnungsgegenständen ein Schaden von 10 000 Euro. Stellt der Schadensgutachter fest, dass im Vertrag eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart ist, der tatsächliche Wert des Wohnungsinhaltes aber bei 100.000 Euro liegt, so besteht eine Unterversicherung von 50 Prozent. Da der tatsächlich entstandene Schaden in diesem Verhältnis ersetzt wird, würde der Versicherungsnehmer nur die Hälfte der Schadenssumme – also 5.000 Euro – ersetzt bekommen. In der Regel gibt es bei einer Unterversicherung eine geringe Toleranzgrenze. Das bedeutet, dass der Einwand der Unterversicherung in diesem Fall nicht geltend gemacht wird. Eine Überversicherung sollte ebenfalls vermieden werden, da die Prämien in diesem Fall höher sind als notwendig.
Bei der sogenannten Quadratmetermethode erfolgt die Berechnung der Deckungssumme aufgrund der Wohnungsgröße. Das bedeutet, dass abhängig von der Qualität der Wohnungsausstattung ein Pauschalwert festgelegt und mit der Quadratmeteranzahl der Wohnung multipliziert wird. Diese Berechnungsmethode ist mittlerweile zum Standard bei Haushaltsversicherungen geworden. Lediglich für Wohnungen mit besonders wertvollen Einrichtungsgegenständen wird die Versicherungssumme ausnahmsweise anhand der sogenannten Summenerfassungsmethode berechnet. Dabei wird mittels Fragebogen der tatsächliche Wert der Wohnungseinrichtung ermittelt und die Deckungssumme entsprechend festgesetzt. Da diese Methode relativ kompliziert ist und die Versicherungssumme etwa bei Neuanschaffungen jedes Mal adaptiert werden muss, hat sich in der Praxis die Pauschalwertmethode durchgesetzt. Als Versicherungsnehmer sollten Sie auch darauf achten, dass Ihr Wohnungsinhalt zum Neuwert versichert ist. Bei Schäden an Gegenständen in der Wohnung werden mit einer Neuwertversicherung die Kosten für die Anschaffung neuer Sachen von gleicher Art und Güte vom Versicherer ersetzt.
Schäden durch Glasbruch sind die häufigsten Schadensfälle im Rahmen der Haushaltsversicherung. Die Behandlung der Sparte Glasbruch erfolgt bei den einzelnen Versicherungen jedoch recht unterschiedlich. Meistens ist in der Haushaltsversicherung nur das sogenannte Flachglas versichert. Dazu zählen bei der Mobiliarverglasung etwa Fenster- und Türscheiben, Glasflächen an Schränken, Vitrinen, Spiegel, Bildverglasungen und Duschkabinen. Bei guten Versicherungstarifen sind in der Regel auch Ceran-Kochfelder in die Haushaltsversicherung inkludiert. Schäden an Glasgeschirr, Beleuchtungskörpern, Blumenvasen oder anderen Hohlgläsern sind meist nicht gedeckt. Zu beachten ist des Weiteren, dass grundsätzlich nur die Reparaturen der versicherten Glasflächen ersetzt werden und nicht der Austausch des gesamten Elektroherdes oder des Backrohres. Bloße Absplitterungen, Kratzer und Schrammen stellen auch noch keinen Versicherungsfall dar, solange die Funktionsfähigkeit weiter gegeben ist.
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