Haushaltsversicherung Vergleich
Die Haushaltsversicherung zählt mit Abstand zu einer der wichtigsten Sachversicherungen. Sollte es zu einem Schadensfall innerhalb Ihrer vier Wände kommen, kommt Ihnen eine Haushaltsversicherung zugute. Es handelt sich dabei um eine Bündelversicherung, die den gesamten Inhalt, der in der Polizze angegeben Wohnung, versichert. Somit ist für alle Gegenstände die zur Einrichtung gehören bzw. dem Gebrauch dienen, im Schadensfall vom Versicherer Ersatz zu leisten.
Private Haftpflichtversicherung
In Österreich ist in einer abgeschlossenen Haushaltsversicherung zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Eine private Haftpflichtversicherung ist dann nötig, wenn gegen Sie als Privatperson Schadensersatzansprüche erhoben werden. Sofern diese Ansprüche berechtig sind, werden die Kosten von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Sollten diese nicht gerechtfertigt sein, so übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch die Abwehr dieser Ansprüche. Eine Pflicht wie für eine KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es allerdings nicht. Da die private Haftpflichtversicherung mit der Haushaltsversicherung gebündelt ist, besitzt diese allerdings fast jeder Österreicher. In anderen Ländern, zum Beispiel auch in Deutschland, ist die private Haftpflichtversicherung nicht in der Haushalt- bzw. Hausratsversicherung inkludiert. Zu beachten ist jedoch, dass volljährige Kinder mit eigenem Einkommen im gemeinsamen Haushalt nicht mehr in der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Unterversicherung
Ungünstig wäre es wenn eine Unterversicherung vorliegen würde. Das bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem eigentlichen Versicherungswert des Wohnungsinhaltes unterliegt. Diese Umstände kommen meist im Nachhinein zustande, wenn der Wohnungsinhaber Umbauten an der Wohnung vornimmt oder sich neue Gegenstände anschafft. Die beim Abschluss kalkulierte Versicherungssumme stimmt danach nicht mehr mit dem tatsächlichen Versicherungswert überein. Wird diese Differenz anschließend nicht angepasst, so handelt es sich um eine vorliegende Unterversicherung. Bei Festlegung der Versicherungssumme nach der Quadratmetermethode besteht bei richtiger Angabe der Wohnungsgröße genereller Verzicht des Einwandes der Unterversicherung. Berechnen Sie daher ihre Versicherungssumme auf Basis der Wohnungsgröße.
Überversicherung
Es besteht natürlich ebenfalls die Möglichkeit einer Überversicherung. Diese entsteht grundsätzlich nur, wenn die individuell festgelegte Versicherungssumme zu hoch gewählt wird oder die Quadratmeter zu hoch angesetzt werden. Es kommt oft vor, dass Versicherungsnehmer den Umzug in eine neue Wohnung gar nicht melden. Wenn bei einem Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung der bestehende Vertrag nicht angepasst wird, kommt es diesem Fall zur Überversicherung. Bei Berechnung nach der Quadratmetermethode liegt nie eine Überversicherung vor, auch wenn die Versicherungssumme über den tatsächlichen Werten liegt.
Doppelversicherung
Es besteht ebenso die Möglichkeit, die gleichen Sachen bei zwei oder mehreren Versicherern gleichzeitig in einer Haushaltsversicherung abgedeckt zu haben. Sollten diese den tatsächlichen Wert der zu versicherten Gegenstände übersteigen, so spricht man von einer Doppelversicherung. Im Schadensfall zahlen die Versicherer entsprechend ihrem Anteil an der gesamten Versicherungssumme. Mehrfach kassieren ist verboten – hier kommt das Bereicherungsverbot zu tragen. Im Falle einer Doppelversicherung wird in der Regel die „jüngere“ d.h. kürzer laufende Versicherung storniert.
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