Haushaltsversicherung Test

Im Jahr 2012 hat die Arbeiterkammer österreichische Haushaltsversicherungen getestet und dabei enorme Prämien- und Leistungsunterschiede festgestellt. Die Arbeiterkammer rät daher zu regelmäßigen Überprüfungen der Polizzen. Als Versicherungsmakler sehen wir das genauso. Eine regelmäßige Überprüfung ihrer Versicherungspolizzen ist unerlässlich. Wir arbeiten daher mit Vergleichsprogrammen, die neben den einzelnen Deckungen auch noch mögliche Rabatte berücksichtigen. Diese Sonderrabatte sind mit den Versicherungsanbietern individuell vereinbart und können daher in den Tests der Arbeiterkammer nicht berücksichtigt werden. Bei uns kann es daher vorkommen, dass eine Versicherung mit sehr guten Leistungen und hohen Rabattmöglichkeiten günstiger ist als ein Tarif eines Anbieters mit schlechteren Leistungen, der auf den ersten Blick besonders günstig ausgesehen hat. Wichtig ist daher, dass Sie ein Produkt mit einem guten Preis/Leistungsverhältnis wählen.

Was genau ist bei der Haushaltsversicherung versichert?

Gerne wird oft folgender bildliche Spruch verwendet: „Stellen Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor, wenn Sie das Dach abnehmen und das Ganze Objekt dann auf dem Kopf stellen. Alles, was rausfällt, ist mit der Haushaltsversicherung abgesichert!“. Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Elektrogeräte und sogar Ihre Puppensammlung sind versichert, zusätzlich sind auch eingebaute Möbel, wie ihre Küche oder ihr Einbauschrank mitversichert.

Darüber hinaus ist in der Haushaltsversicherung automatisch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert, die in diesem Bereich weitreichend Schutz bietet.

Generell werden die Leistungen wie folgt zusammengefasst:

  • Feuer
  • Sturm
  • Einbruch/Diebstahl/Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Privathaftpflicht

Die zumeist inkludierte Glasbruchversicherung deckt Schäden, die in Ihrem Zuhause an unbeweglichen und beweglichen Verglasungen entstehen können. (In den meisten Haushaltsversicherungen ist auch eine Haftpflichtversicherung enthalten.)

Bei einem Test ihrer Haushaltsversicherung sollten Sie neben den üblichen Grunddeckungen überprüfen, ob folgende Zusatzleistungen im Versicherungsschutz beinhaltet sind bzw. ob sie diese benötigen:

  • Indirekter Blitzschlag,
  • Katastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Lawinen, Vermurung, Erdbeben, Regenwasser, Schnee, etc. (oft nur bis zu kleineren Versicherungssummen mitversichert)
  • Wasserschäden an Malereien und Tapeten (oft durch die Hausversicherung nicht gedeckt)
  • Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten
  • Diebstahl von Kinderwägen
  • Zaunreparatur nach Einbruchdiebstahl
  • Ökoschutz (Entsorgung von Sondermüll nach Versicherungsfall)
  • Tiefkühlbehälterinhalt (nicht aber die Tiefkühltruhe selbst)
  • Glasbruch
  • Cerankochfelder
  • Persönliche Gegenstände nach Einbruch ins Auto
  • Tätigkeitsschäden im Rahmen der Haftpflicht
  • Mietsachschäden im Rahmen der Haftpflicht
  • Schadenersatzansprüche von Angehörigen im Rahmen der Haftpflicht

Manche diese Zusatzleistungen sind kostenpflichtig, manche bereits in der Standarddeckung enthalten. Ein Cerankochfeld ist heute bereits in jeder Küche Standard und daher sollte der Bruch eines Cerankochfeldes auf jeden Fall versichert sein. In modernen Haushaltsversicherungen ist die Glasversicherung meist enthalten. Allerdings sind damit oft Geräteverglasung, Ceranfeld oder auch Verglasungen bei Öfen nicht automatisch inkludiert, ein genauerer Blick auf den Deckungsumfang ist daher empfehlenswert.

Mit oder ohne Selbstbehalt? Auf jeden Fall eine gute Frage!

Klar, wie bei jeder anderen Versicherung, können Sie auch bei der Haushaltsversicherung zwischen Varianten mit oder ohne Selbstbehalt wählen.

Wenn Sie bisher nicht viele Schadensfälle hatten (im Schnitt alle 7-10 Jahre mal einen Versicherungsfall im Bereich Haushalt), eignet sich für Sie die Variante mit Selbstbehalt. Bei Kleinkindern oder größeren Problemkindern im selben Haushalt, empfiehlt es sich doch vielleicht eher den Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen. Naturgemäß spielt auch die Höhe des Rabattes und damit die eigentliche Prämienersparnis für das Vereinbaren eines Selbstbehaltes bei dieser Entscheidung ebenso eine Rolle, wie die Höhe des zu vereinbarenden Selbstbehaltes.

Neuwertversicherung versus Zeitwertversicherung

Legen Sie besonderes Augenmerk darauf, dass es sich bei Ihrer Haushaltsversicherung um eine Neuwertversicherung handelt. Das kostet kaum mehr und bringt im Schadensfall sehr viel. Wenn es beispielsweise bei Ihnen brennt und der Fernseher im Zuge dessen kaputtgeht, erhalten Sie von der Versicherung einen gleichwertigen, neuen Fernseher. Bei der Zeitwertversicherung erhalten Sie im Schadensfall den Betrag, den das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert ist. Wenn es sich nun um ein älteres Gerät – und Elektrogeräte sind in diesem Zusammenhang bereits sehr früh als „alt“ zu bezeichnen – handelt, bekommen Sie demnach gar nichts ersetzt.

Schmuck, Antiquitäten, Kunstsammlungen und Co.

Wenn Sie über teuren Schmuck, wertvolle Antiquitäten und/oder eine Kunstsammlung verfügen und diese in Ihrem Haushalt aufbewahren, so empfiehlt es sich diese Gegenstände beim Abschluss der Versicherung dezidiert zu erwähnen oder gegebenenfalls eine separate (Kunst-)Versicherung dafür abzuschließen. Wichtig ist, dass sie den Besitz und das Aussehen mit Fotos dokumentieren und die Versicherungssumme entsprechend angepasst wurde. Am besten bewahren Sie die Fotos nicht zu Hause oder in einem feuerfesten Schrank auf, denn was nützen die besten Fotos, wenn diese mitverbrannt sind.

Nutzen sie unseren Onlinerechner für die Auswahl ihrer Haushaltsversicherung. Sie erhalten nach Eingabe weniger Daten die vorgeschlagene Versicherungssumme, die Prämie sowie eine Deckungsübersicht. Vergleichen sie hier!

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